Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Reko Software GmbH

1. Allgemeines

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Reko Software GmbH.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von Reko Software GmbH bedürfen der Schriftform.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote von Reko Software GmbH sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, der Menge, der Lieferfrist, der Liefermöglichkeiten und der Nebenleistungen – unverbindlich.
Die ausdrückliche Zusicherung von Eigenschaften bedarf der schriftlichen Bestätigung durch Reko Software GmbH.
Der Umfang der von Reko Software GmbH zu erbringenden Leistungen wird allein durch die schriftlichen Verträge festgelegt.
Reko Software GmbH behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.

3. Leistungsumfang

Reko Software GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung der von ihr geschuldeten Leistungen der Hilfe Dritter zu bedienen.
Reko Software GmbH ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
Zu Testzwecken gelieferte Produkte bleiben Eigentum von Reko Software GmbH. Reko Software GmbH behält sich vor, Software so auszurüsten, dass die Programme nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nicht mehr einsatzfähig sind. Der Kunde kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.

4. Umfang der Rechtseinräumung

Reko Software GmbH behält an der gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der Software. Im Übrigen richtet sich das Nutzungsrecht des Kunden nach den Lizenzbedingungen für die jeweiligen Produkte.

5. Preise

Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der aktuellen Preisliste zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sonstige Lieferungen und Leistungen, für die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung kein Preis vereinbart wurde, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.
Schulungs- und Installations- und andere Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet.

6. Lieferfrist

Von Reko Software GmbH angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Für den Fall, dass der voraussichtliche Liefertermin von Reko Software GmbH um mehr als vier Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, Reko Software GmbH eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen.
Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von Reko Software GmbH nicht zu vertretenden Hindernisse, die auf die Lieferung oder Leistung einen erheblichen Einfluss haben; insbesondere bei Streik und Aussperrung bei Reko Software GmbH, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.

7. Installation und Schulung

Sofern Reko Software GmbH Schulungs- oder Installationsleistungen erbringt, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere dass die erforderlichen Räumlichkeiten und Infrastruktur, Unterlagen und Personal bereitgestellt sind. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflicht nach Satz 1 nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen von Reko Software GmbH angemessen. Reko Software GmbH kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen. Ansprüche von Reko Software GmbH aus § 643 BGB bleiben unberührt.

8. Abnahme von Leistungen und Nachbesserung

Funktionieren die gelieferten Produkte im Wesentlichen vertragsgerecht, wird der Kunde unverzüglich und unaufgefordert schriftlich die Abnahme erklären.
Verweigert oder unterlässt der Kunde die Abnahme, hat er Reko Software GmbH unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen nach Installation, konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei Reko Software GmbH ein, gilt das Werk als abgenommen.
Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.
Bei schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten hat der Kunde Reko Software GmbH in jedem Fall zunächst zur kostenlosen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung aufzufordern.

9. Zahlung

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Warenlieferungen ohne Abzug nach 14 Tagen netto zu begleichen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Reko Software GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden oder Reko Software GmbH einen höheren Schaden nachweist.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen von Reko Software GmbH verrechnen. Zurückbehaltungsrechte darf der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

10. Eigentumsvorbehalt

Reko Software GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren, Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in den Lizenzbedingungen spezifizierten Nutzungsrechte.
Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

11. Gewährleistung und Gefahrenübergang

Reko Software GmbH weist darauf hin, dass nach dem Stand der Technik es nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Kombinationen und Anwendungen fehlerfrei arbeitet. Vertragsgegenstand ist daher nur eine im Sinne der Beschreibung und Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbare Software. Reko Software GmbH leistet keinerlei stillschweigende oder ausdrückliche Garantie in Bezug auf handelsübliche Qualität oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Reko Software bemüht sich jedoch, mit Hilfe von Updates auftretende Fehler in angemessenem Zeitrahmen zu beseitigen. Für vom Kunden modifizierte Software schließt Reko Software GmbH jegliche Gewährleistung und Haftung aus.
Ist der Kunde kein Verbraucher, erfolgen alle Lieferungen auf Kosten und Gefahr des Kunden.

12. Haftung

Reko Software GmbH haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Reko Software GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die Reko Software GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Reko Software GmbH haftet unter keinen Umständen für Datenverlust, mittelbare, unmittelbare, spezielle, Neben- oder Folgeschäden (einschließlich entgangenem Gewinn) oder andere Schäden, und zwar ungeachtet dessen, ob diese auf Vertrags-, Delikt- oder sonstiger Haftung beruhen, soweit dieser Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Reko Software GmbH haftet nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung – hätte verhindern können.
Die Regelungen dieser Haftungsklausel gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Reko Software GmbH.

13. Schutzrechte Dritter

Der Kunde verpflichtet sich, Reko Software GmbH von Schutzrechtsberührungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Reko Software GmbH Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und Reko Software GmbH auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. Reko Software GmbH ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Softwareänderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.

14. Abtretbarkeit von Ansprüchen

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Reko Software GmbH geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit Reko Software GmbH geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von Reko Software GmbH ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

15. Schlussbestimmungen

Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von Reko Software GmbH ist Sachsenheim.
Falls der Kunde im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als Gerichtsstand Stuttgart vereinbart.